Der Aufenthaltstitel.
Was die Regierung der VAE dazu veröffentlicht, und was daraus folgt.
Blatt 01
Was gilt
- Grundlage über Immobilien
- Eigentum an einer Immobilie ab einem Mindestkapital von 2 Millionen AED.
- Laufzeit
- Bei Immobilieneigentum fünf Jahre, verlängerbar. Andere Kategorien, etwa für Investoren und Fachkräfte, laufen zehn Jahre.
- Sponsor
- Nicht erforderlich. Der Titel hängt am Eigentum, nicht an einem Arbeitgeber.
- Familie
- Ehepartner und Kinder können mitaufgenommen werden.
- Was das Portal offen lässt
- Zu Objekten im Bau, zu belasteten Immobilien und zu Bearbeitungszeiten sagt die offizielle Seite nichts. Das klärt die Behörde im Einzelfall, ICP oder GDRFA.
Quelle: Regierungsportal der Vereinigten Arabischen Emirate, u.ae, Abschnitt Golden Visa. Geprüft am 6. September 2026. Regeln und Schwellenwerte können sich ändern; maßgeblich ist die Auskunft der zuständigen Behörde zum Zeitpunkt des Antrags.
Blatt 02
Zuständigkeit, Halten, Ausstieg
- Struktur
- Ob Eigentum über eine Gesellschaft die Voraussetzungen erfüllt, entscheidet die Behörde im Einzelfall. Wir holen die Auskunft ein, bevor die Struktur steht.
- Zuständigkeit
- Über den Antrag entscheidet die Behörde, ICP oder GDRFA. Wir bereiten die Unterlagen vor, halten die Fristen und begleiten den Termin.
- Halten
- Fünf Jahre, verlängerbar, solange das Eigentum besteht. Verlängerung und Familienzugehörige laufen über dieselbe Stelle.
- Ausstieg
- Was bei Verkauf oder Übertragung mit dem Titel geschieht, entscheidet die Behörde. Wir klären das vor dem Verkauf, nicht danach.
- Grenze
- Ein Aufenthaltstitel in den VAE beendet die Steuerpflicht in Deutschland, Österreich oder der Schweiz nicht. Darüber entscheiden Wohnsitz und gewöhnlicher Aufenthalt. Die Frage gehört vor den Ankauf, zum Steuerberater im Heimatland.
Das vollständige Register zu Struktur und Haltedauer steht unter Ankauf und Verwaltung.